Fensterscheibe kaputt – welche Versicherung zahlt?

Eine kaputte Fensterscheibe ist schnell passiert. Welche Versicherung den Schaden übernimmt, hängt vor allem davon ab, wie die Scheibe beschädigt wurde und wem sie gehört.

Kaputte Fensterscheibe
01

Glasversicherung bei versehentlichem Glasbruch

Eine Glasversicherung ist speziell dafür gedacht, Bruchschäden an versicherten Glasflächen abzudecken. Dazu können auch Fenster gehören.

Typische Situationen sind beispielsweise:

  • Eine Tür schlägt durch Zugluft zu.
  • Ein Gegenstand trifft die Scheibe.
  • Beim Arbeiten im Haus geht versehentlich ein Fenster zu Bruch.

Ob der Schaden tatsächlich versichert ist, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

02

Was gilt bei Sturm oder Hagel?

Glasschäden können auch durch ein Unwetter entstehen. Bei bestimmten Ursachen können Schäden an Gebäuden bereits über eine Wohngebäudeversicherung abgesichert sein.

Deshalb sollte zunächst geprüft werden, wodurch die Scheibe zerbrochen ist und welche Versicherungen für das Gebäude bestehen.

03

Was gilt in einer Mietwohnung?

Fensterscheiben gehören normalerweise zum Gebäude und damit zum Eigentum des Vermieters. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Vermieter jeden Schaden bezahlen muss.

Wurde eine Scheibe durch den Mieter selbst beschädigt, kann die Haftungsfrage eine Rolle spielen. Privathaftpflichtversicherungen enthalten teilweise besondere Regelungen oder Ausschlüsse für Glasschäden an gemieteten Sachen. Ein eigener Glasschutz kann deshalb auch für Mieter interessant sein.

04

Was sollte nach einem Glasschaden getan werden?

  1. 1

    Schadenstelle sichern

    Schützen Sie Personen vor Scherben und sperren Sie den gefährdeten Bereich ab.

  2. 2

    Schaden fotografieren

    Dokumentieren Sie die beschädigte Scheibe aus mehreren Perspektiven.

  3. 3

    Ursache dokumentieren

    Notieren Sie möglichst genau, wann und wie die Scheibe zerbrochen ist.

  4. 4

    Versicherung informieren

    Melden Sie den Schaden möglichst zeitnah.

  5. 5

    Vermieter benachrichtigen

    Informieren Sie bei einer Mietwohnung gegebenenfalls den Vermieter.

  6. 6

    Reparatur abstimmen

    Stimmen Sie notwendige Arbeiten vorab mit der Versicherung ab. Bei größeren Schäden kann zunächst eine Notverglasung erforderlich sein.

05

Nicht jede Beschädigung ist ein Glasbruch

Ein Kratzer auf einer Fensterscheibe reicht normalerweise nicht aus. Glasversicherungen leisten typischerweise bei einem tatsächlichen Bruch oder einem durchgehenden Riss der versicherten Scheibe.

Maßgeblich sind immer der konkrete Schaden und die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

06

Fazit

Welche Versicherung eine kaputte Fensterscheibe bezahlt, hängt vom konkreten Schaden ab. Bei klassischen Bruchschäden kann eine Glasversicherung entscheidend sein. Bei Schäden durch bestimmte Naturereignisse kann dagegen eine Gebäudeversicherung relevant sein.

Deshalb sollte jeder Schaden individuell geprüft werden.

Wichtiger Hinweis

Dieser Ratgeber bietet eine allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Prüfung des individuellen Schadenfalls und der vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Weitere Antworten

Mehr rund um Glasbruch und Versicherung

Alle Ratgeberthemen